Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an tipfinder erfolgt freiwillig unter Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bevor Du einen Tipp abgeben kannst, musst Du Dich auf der Startseite von tipfinder registrieren.

1. tipfinder-Prämienberechtigung

  • Das tipfinder-Programm gilt für alle aktiven Beschäftigten des Konzerns Deutsche Telekom AG mit Ausnahme der Leitenden Angestellten und der Auszubildenden. Grundsätzlich prämienberechtigt sind nur Mitarbeitende, die nicht unter 1.2 (Ausschlussklausel) fallen.
  • Ausgenommen vom Geltungsbereich (nicht prämienberechtigt) sind folgende Beschäftigte:

    Vertriebsmitarbeitende (d.h. Beschäftigte mit Absatz- und/oder Umsatzzielen) bzw. Beschäftigte, bei denen die Generierung von Leads in der variablen Vergütung berücksichtigt wird (z.B. Beschäftigte des operativen Kundenservice, die mit Absatzzielen geführt werden).

    Vertriebsmitarbeitende zu deren originärer Aufgabe es gehört, Leads zu generieren

    tipfinder-Bearbeitende

    Beschäftigte, die mit der Durchführung/Ausgestaltung/Koordinierung des tipfinder-Programms betraut sind.

  • Auch nicht prämienberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht es frei, Tipps für Produkte und Dienstleistungen der Telekom Deutschland GmbH abzugeben. Hierfür erfolgt aber im erfolgreichen Abschluss keine Prämierung.
  • Mit dem Absenden des ersten Online-Tipps erkennt der tipfinder-Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an und erklärt sich mit einer elektronischen Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden.
  • 2. Grundlagen zur Gewährung der Prämie

    Die Gewährung einer Prämie in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten und die Registrierung der entsprechenden tipfinder-Reisepunkte werden veranlasst, wenn aufgrund eines Tipps unter Verwendung des Online-Formulars Vertrieb, des Online-Formulars Shop oder telefonisch bei der Tippabgabe-Hotline ein eigenständiger Kontakt mit dem Kunden aufgenommen wird und dadurch ein diesbezüglicher Auftrag für die Telekom Deutschland GmbH zustande gekommen ist. Der Tippgeber versichert, dass die von ihm im persönlichen Kontakt geworbene Person ausdrücklich ihre Zustimmung dazu erteilt hat, von Vertriebsstellen des Konzerns Deutsche Telekom AG kontaktiert zu werden, um über Produkte und Dienstleistungen der Telekom Deutschland GmbH beraten zu werden.

    Der Tippgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Tippabgabe persönlich online im Intranet oder telefonisch bei der Tippabgabe-Hotline vorzunehmen. Dritte mit der Tippabgabe zu beauftragen ist unzulässig, ausgenommen bei besonders dazu befugten Stellen.

    Der Tippgeber ist für die korrekte Eingabe oder Angabe der Tippdaten verantwortlich, die für die Abwicklung des Tipps erforderlich sind.

    Um eine Prämierung zu erhalten, muss das geworbene Produkt bzw. die Dienstleistung zum Vertragsdatum, in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Produkt- und Prämienliste tipfinder enthalten sein.

    Bei Abwicklung über den Vertrieb des Konzerns Deutsche Telekom AG darf das Vertragsdatum nicht vor dem Tippdatum liegen.

    Sollte der Kunde bereits im Vorfeld Kontakt zu einem Vertriebskanal aufgenommen haben, darf für diesen Auftrag kein Tipp abgegeben werden. Auch wenn der Kunde nach Tippabgabe selbst aktiv werden sollte und den Auftrag auf einem anderen Vertriebsweg abgibt, wird keine Prämie gewährt.

    Sollten bereits Akquisitionsprämien oder andere Auslobungen an anderer Stelle für die zu werbenden Produkte und Dienstleistungen ausgelobt sein (evtl. auch nur für einen bestimmten Personenkreis), kann ggf. in diesem Fall eine Gewährung der Prämien in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten und den tipfinder-Reisepunkten für das Ranking entfallen.

    Interne Stellen des Telekom-Konzerns sowie die Mitarbeitenden gelten grundsätzlich nicht als Kunden im Sinne von tipfinder.

    Bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps dürfen noch keine entsprechenden Beratungskontakte durch Vertriebe des Konzerns Deutsche Telekom AG bestehen, die sich auf die Produkte beziehen, für deren Abschluss anschließend tipfinder-Prämien in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten und tipfinder-Reisepunkten ausgelobt sind. Der Auftrag muss zwischen einem im tipfinder Prozess autorisierten Vertriebsmitarbeiter des Konzerns Deutsche Telekom AG und dem Kunden erfolgt sein. Die Auswahl des Vertriebsbereiches und Vertriebsmitarbeiters erfolgt ausschließlich durch die im tipfinder Prozess beauftragten tipfinder Ansprechpartner. Eine abweichende Steuerung des Tipps durch die Tippgebenden ist nicht erlaubt.

    Ergänzt der abgegebene Tipp lediglich das Portfolio des bereits konkret bestehenden Beratungskontaktes und führt er speziell zu weiteren Aufträgen, so ist die tipfinder-Prämie nur für das oder die entsprechenden Produkte zu gewähren, für die der Tipp konkret abgegeben wurde.

    Der Anspruch auf Prämie in Form von tipfinder-Prämien- und tipfinder-Reisepunkten kann entfallen, wenn kein Auftrag innerhalb von 100 Kalendertagen bei Privatkunden, bzw. 150 Kalendertagen bei Geschäftskunden ab Tipp Eingang abgeschlossen wurde. Wenn es in Einzelfällen prozessbedingt zu längeren Bearbeitungszeiten kommt, wird der Tipp dennoch entsprechend prämiert.

    Alle erfolgreichen Tipps werden zum Zeitpunkt des Auftragsdatums auf Basis der gültigen Produkt- und Prämienliste prämiert.

    Die tipfinder-Prämie in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten errechnet sich aus den Aufträgen, die unmittelbar aus dem Hinweis generiert wurden (Gesamtauftrag). Folgeaufträge werden nicht berücksichtigt.

    3. Prämienhöchstgrenzen

    Für die Gewährung von Prämien gelten ab 01.01.2010 folgende Höchstgrenzen (Kappung):

    je Tippgebende werden maximal 100.000 tipfinder-Prämienshop-Punkte (1.000 €) pro Monat gewährt. Bezugszeitpunkt für die Festsetzung der Höchstgrenze ist der Monat, in welchem der/die Tipp(s) abgegeben wurde(n).

    tipfinder-Reisepunkte sind von der monatlichen Kappung nicht betroffen.

    Je einzelnem Tipp wird eine Höchstprämie von 50.000 tipfinder-Prämienshop-Punkte (500 €) gewährt sowie eine Höchstprämie von 50.000 tipfinder-Reisepunkten vergeben.

    Ein Tipp darf nicht in mehrere „Einzeltipps" aufgesplittet werden.

    4. Buchung der Prämie in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten

    Die Buchung der tipfinder-Prämienshop-Punkten erfolgt auf ein für den Tippgebenden eingerichtetes Prämienshop-Konto. Voraussetzung ist für die erstmalige Buchung, dass der Tippgebende bei tipfinder angemeldet ist.

    Die wertmäßigen Auslobungen bei tipfinder erfolgen grundsätzlich in Form von Prämienshop-Punkten. Der durchschnittliche geldwerte Vorteil (auch steuerrechtlich) beträgt 1,00 EUR pro 100 Prämienshop-Punkte.

    5. Preisvergabe

    Die Vergabe der ausgelobten Incentives erfolgt ausschließlich in den vorgesehenen Formen. Eine Vergütung in anderer Form, insbesondere in Geld, ist ausgeschlossen. Der Empfänger von Incentives in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten ist nicht berechtigt, von der Barauszahlungsfunktion Gebrauch zu machen.

    Eine Übertragung der Incentiveansprüche in Form von tipfinder-Prämienshop-Punkten auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Bildung von Haushaltsgemeinschaften für tipfinder-Mitspielende ist ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus tipfinder.

    Grundlage für die Gewährung von Prämienshop-Punkten ist die „Konzernbetriebsvereinbarung zur Einführung von Incentives bei der Deutschen Telekom" vom 30.05.2008 nebst allen Folgevereinbarungen.

    6. Versteuerung der tipfinder-Prämien

    Die aufgrund des geldwerten Vorteils beim Erhalt von tipfinder-Prämien entstehenden Belastungen bezüglich Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden gemäß Konzernbetriebsvereinbarung vom 30.05.2008 vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen.

    Es werden ausschließlich die im Laufe eines Buchungsmonats erhaltenen Prämienshop-Punkten monatlich zu Beginn des folgenden Monats einmal versteuert.

    7. Prämienshop-Punkte, Preise, Veranstaltungen

    tipfinder-Prämienshop-Punkte = Prämien

    Im tipfinder Programm werden tipfinder-Prämienshop-Punkte für erfolgreiche Tipps gutgeschrieben. Die Anrechnung der tipfinder-Prämienshop-Punkte unterliegt einer Höchstgrenze von 50.000 Punkten pro Tipp.

    tipfinder-Reisepunkte = Veranstaltung

    Neben den tipfinder-Prämienshop-Punkten gibt es im Rahmen von tipfinder für erfolgreiche Tipps auch tipfinder-Reisepunkte. Du wirst in voller Höhe entsprechend dem Gesamtwert des Tipps laut gültiger Produkt- und Prämienliste angerechnet. tipfinder-Reisepunkte werden zentral auf Punktekonten gesammelt und im Intranet unter tipfinder.telekom.de, in einem Ranking veröffentlicht.

    tipfinder verlost jährlich erfolgsabhängig Veranstaltungen. Die Gewinner werden von dem Organisator schriftlich benachrichtigt. Alle erfolgreichen Tippgebenden eines tipfinder-Werbejahres nehmen nach den entsprechenden Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen automatisch an dieser Verlosung teil.

    Es wird eine Quote im Incentivegremium festgelegt, welche beinhaltet, wie viele feste Reiseplätze vergeben werden. Darüber hinaus erfolgt eine Losung von bestimmten Eventplatzkontingenten für zu definierende Teilmengen der Rangliste (z.B. 5 Veranstaltungsplätze für die Plätze 11-30). Vor der endgültigen Festlegung der Quotierung wird diese in der zentralen paritätischen Kommission beraten.

    Wettbewerbe = Sachpreise/Prämien

    Bei durchgeführten Wettbewerben können erfolgsabhängig Sachprämien verlost werden. Besondere Mitarbeitendenaktionen können der jeweils gültigen Produkt- und Prämienliste sowie der tipfinder-Seite im Intranet entnommen werden.

    7.1 Besondere Bedingungen bei tipfinder Incentive - Veranstaltungen

    7.1.1 Zur Teilnahme an einer Incentive-Veranstaltung im Rahmen von tipfinder wird die erfolgreiche Mitarbeiterin oder der erfolgreiche Mitarbeiter persönlich eingeladen. Zum Zeitpunkt einer Incentive-Veranstaltung muss sich die erfolgreiche Mitarbeiterin oder der erfolgreiche Mitarbeiter noch im aktiven Arbeitsverhältnis befinden. Jeder Gewinner darf eine Begleitperson als Begleitung einladen.

    Einschränkung:

    Die Begleitung der tipfinder-Reise durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom, die in einem Vertriebskanal als Tipp-Bearbeiter arbeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen, um Missbrauch vorzubeugen.

    Der Gast muss mindestens 18 Jahre alt sein. Kinder und Säuglinge sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Wahl der Begleitperson kann nach dem Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden. Es kann lediglich eine kostenfreie Stornierung der eingeladenen bzw. angemeldeten Begleitung erfolgen. Mit der Stornierung entfällt auch der Veranstaltungsplatz endgültig. Ausnahmen dieser Regelung werden ggf. separat mit der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben.

    7.1.2 Die Übertragung von Ansprüchen auf andere Personen ist ausgeschlossen. Kann die eingeladene Begleitung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, entfällt der Anspruch für diese Person ersatzlos. Nimmt der Mitarbeitende/Gewinner nicht an der Veranstaltung teil, entfällt der Anspruch für ihn und seine ggf. eingeladene Begleitung ersatzlos.

    Die Veranstaltung ist auch dann nicht übertragbar, wenn der Gewinner aufgrund von Einreisebestimmungen, wegen Krankheit, Terminproblemen, aus persönlichen Gründen, aus familiären Gründen oder wegen eines Notfalls nicht dabei sein kann.

    7.1.3 An der Veranstaltung kann nur entsprechend dem geplanten Arrangement teilgenommen werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Beschädigung oder den Verlust von privaten Gegenständen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Die Anordnungen der Veranstaltungsleitung während der Veranstaltung sind für alle Teilnehmenden bindend. Ist zu der Veranstaltung eine Begleitperson eingeladen worden, erfolgt die Unterbringung ausschließlich in einem Doppelzimmer.

    7.1.4 Jegliche eigenmächtige Veränderung im Ablauf wie beispielsweise Veränderungen bei der An- und Abreise, Veränderungen der Aufenthaltsdauer sowie das Mitbringen von Kindern, sowie weiteren Personen oder Tieren, ist auch gegen Zuzahlung ausgeschlossen.

    Bei Zuwiderhandlungen kann der unverzügliche Ausschluss von der Incentive-Veranstaltung und die Rückreise durch die Veranstaltungsleitung angeordnet werden. Dadurch entstehende Kosten hat der ausgeschlossene Incentive-Teilnehmende zu tragen.

    7.1.5 Die Veranstaltung für den Teilnehmenden und ggf. seine Begleitung beginnt grundsätzlich an einem vom Veranstalter bestimmten Startpunkt und endet an einem bestimmten Endpunkt, die nach Möglichkeit im Einzugsgebiet des Dienstortes des Incentive-Teilnehmenden liegen. Die vom Veranstalter ausgegebenen Unterlagen umfassen ausschließlich die Veranstaltung (z.B. Reise) vom Startpunkt bis zum Endpunkt. Start- und Endpunkte sind grundsätzlich Verkehrsflughäfen oder auch ggf. Bahnhöfe der Deutschen Bahn.

    Die Anreise vom Wohnort oder einem anderen Ort zum Startpunkt und die Rückreise vom Endpunkt zum Wohnort oder einem anderen Ort muss von dem Incentive-Teilnehmenden selbst geplant, organisiert und auf eigene Kosten durchgeführt werden.

    7.1.6 Die Gewinner und Begleitpersonen genießen Versicherungsschutz über die Reiseversicherung des Unternehmens. Der Verlust von Reisegepäck oder ggf. die verspätete Ankunft des Gepäcks lässt sich leider nicht ganz ausschließen, da der separate Gepäcktransfer außerhalb der tipfinder Organisation liegt.

    Die Schadensersatzansprüche bei Verlust muss der Incentive-Reisende selbst direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Verkehrsbetrieb abwickeln. Für den Fall, dass das Reisegepäck bei der Hinreise nicht pünktlich eintrifft, empfiehlt es sich für jeden Teilnehmenden, aus Sicherheitsgründen ggf. eine Kreditkarte mitzuführen, damit es möglich ist, eine Versorgung mit dem Nötigsten bis zum Eintreffen des Reisegepäcks zu ermöglichen.

    Außerdem wird empfohlen, eine private Reisegepäckversicherung abzuschließen, da bei Verlust von Gepäckstücken kein Ersatz über die Deutsche Telekom erfolgen kann.

    7.1.7 Ggf. anfallende finanzielle Aufwendungen für Vorbereitungen (z.B. Beschaffung von Einreisevisa, Impfungen, Anreiseaufwendungen zum Start- bzw. Endpunkt, ggf. erforderliche Umbuchungsgebühren aufgrund eigenen Verschuldens etc.) sind vom Incentive-Reisenden und ggf. von der Begleitung selbst zu tragen. Insbesondere müssen Incentive-Teilnehmende, die zu einer Veranstaltung außerhalb Deutschlands eingeladen werden und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, umgehend und rechtzeitig vor Antritt selbst die ggf. für das entsprechende Reiseziel erforderlichen Einreiseformalitäten auf eigene Kosten erledigen bzw. beschaffen (Pass, Visa, etc.). Dieses kann nicht vom Veranstalter Deutsche Telekom oder von beauftragten Agenturen durchgeführt werden.

    7.1.8 Die Veranstaltung ist für den Beschäftigten der DTAG keine Dienst-/Geschäftsreise. Deshalb entfallen die üblichen Reisekostenformalitäten. Die Empfänger einer Veranstaltung (Gewinner DTAG) werden für deren Dauer unter Fortzahlung des Entgeltes ohne Gebrauch von Urlaubstagen von der Dienst/Arbeitsleistung freigestellt, soweit nicht aufgrund der besonderen Art der Veranstaltung etwas anders bestimmt wird.

    7.1.9 Ggf. gelten auch von diesen Bedingungen abweichende Regelungen im Einzelfall, soweit sie dann besonders veröffentlicht oder bekannt gegeben werden.

    8. tipfinder-Werbejahr

    Das tipfinder-Werbejahr dauert grundsätzlich vom 01.01. bis zum 31.12. Mit Beginn des neuen Werbejahres am 01.01. des Folgejahres werden alle Punktekonten wieder auf Null gesetzt.

    9. Benachrichtigung der Tippgeber

    Den Bearbeitungsstand eines Tipps kann man unter dem Punkt „Meine Tipps" im Intranet tagesaktuell nachlesen. Der Tippgebende erhält bei jedem erfolgreichen Tipp eine E-Mail. Nach dem Login kann der Tippgebende unter „Meine Tipps" den tagesaktuellen Status seiner dienstlich und privat gesammelten tipfinder-Prämienshop-Punkte einsehen.

    10. Preisvergabe bei Kündigung

    Wird das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis beendet, entfallen mit dem Tag der Kündigung alle Ansprüche aus tipfinder. Vor der Kündigung bestellte Sachprämien werden noch ausgeliefert.

    Änderungen im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis sind dem Veranstalter von tipfinder unverzüglich mitzuteilen.

    11. Ausschluss von tipfinder

    Bei erkannten Unregelmäßigkeiten erfolgt der Ausschluss der betroffenen Teilnehmer von tipfinder.

    Sogenannte Scheingeschäfte mit sich selbst oder mit anderen, die dem Zweck dienen, sich Vorteile bei diesem Incentive-System zu verschaffen und später wieder rückgängig gemacht werden, zählen ebenfalls dazu.

    Mit dem Ausschluss aus tipfinder entfallen mit dem Tag des Ausschlusses sämtliche bis dahin entstandenen Ansprüche an tipfinder-Reisepunkten und tipfinder-Eventpunkten ersatzlos.

    Die Einleitung von arbeits-, disziplinar- und strafrechtlichen Schritten wird vorbehalten. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten sind von dem Betreffenden zu erstatten. Der Ausschluss kann noch rückwirkend innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Jahres mit allen Konsequenzen erfolgen.

    12. Einlösung der tipfinder-Prämienshop-Punkte im Prämien-Shop

    Die Top-Adresse für den schnellen Prämienkauf lautet ab dem 01.04.2010: https://www.mitarbeiter-praemienshop.de/

    Eine Barauszahlung der Prämienshop-Punkte ist bisher nicht möglich!

    13. Vorbehalt

    Es wird vorbehalten, tipfinder jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen.

    Mit der Einstellung von tipfinder verfallen die im Ranking bestehenden Platzierungen und Prämienshop-Punkten und die daraus resultierenden Ansprüche (Verlosung der Zusatzprämien).

    Entstandene Prämienansprüche aufgrund erfolgreicher Werbungen (Guthaben von Prämienshop-Punkte) können für Prämienbestellungen verwendet werden.

    14. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    15. Änderungen vorbehalten

    Änderungen bleiben vorbehalten.

    16. Datenstand des Dokumentes

    Aktueller Ausfertigungsstand: 23.09.2014